2. Zweck
2.1. Ausserdienstliche militärische Weiterbildung seiner Mitglieder.
2.2. Durchführung der vom SUOV und KUOV ZH/SH vorgeschriebenen und in de-ren Arbeitsprogramm aufgenommenen Disziplinen sowie die Teilnahme an wehrsportlichen Veranstaltungen.
2.7. Der Verein ist in politischer und konfessioneller Hinsicht neutral. Er hat militärische und patriotische Ziele, kann sich jedoch an nationalen volkswirtschaftli-chen Werken beteiligen.
3. Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder
3.1. Der UOVZ besteht aus:
3.1.1. A-Mitglieder
SchweizerbürgerInnen, die das zwanzigste Lebensjahr erreicht oder die Rekrutenschule absolviert haben.
3.1.2. B-Mitglieder übrige Personen, die das zwanzigste Lebensjahr erreicht haben.